Anmelden
 
EDV Systemhaus arrow Weiteres arrow Forum / Board

Ein ärztliches Programm!

screenshotDie TurboMed EDV GmbH bietet seit Gründung der Firma eine der erfolgreichsten elektronischen Praxislösungen Deutschlands. Mit über 20.000 Kunden bundesweit gehört TurboMed zu den führenden Unternehmen in der Branche der Praxisverwaltungssysteme.

AIS TurboMed - Das praxisnahe Praxisprogramm.
AIS TurboMed - Einfach Kollegial!
Modernste IT-Technologie auch in Ihrer Praxis.

weiter lesen...
Service und Informationen
Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Gewährung vollstationärer Krankenbehandlung (0 Leser) 
THEMA: Gewährung vollstationärer Krankenbehandlung
#87
RaRa (Benutzer)
Fresh Boarder
Beiträge: 6
graphgraph
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Gewährung vollstationärer Krankenbehandlung
Ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich nach einer Grundsatzentscheidung des Großen Senates des Bundessozialgerichts (BSG) ausschließlich nach medizinischen Erfordernissen. Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss.
Ob eine stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, hat das Gericht dabei im Streitfall uneingeschränkt zu überprüfen. Es hat dabei von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszugehen. Eine „Einschätzungsprärogative“ kommt dem Krankenhausarzt nicht zu.

Im Ausgangsverfahren war streitig, ob die beklagte Krankenkasse dem klagenden Sozialhilfeträger Kosten zu erstatten hatte, die dieser für eine stationäre psychiatrische Krankenhausbehandlung Ihres Versicherten aufgewendet hat. Der Versicherte, der unter Betreuung stand, war aufgrund einer Minderbegabung mit Verhaltensstörungen, u. a. in Form einer Neigung zu auto- und fremdaggressiven Impulsdurchbrüchen und sexueller Enthemmung bei insgesamt dissoziativer Fehlreaktionsbereitschaft, seit 1991 mit kurzen Unterbrechungen stationär in Einrichtungen der Psychiatrie untergebracht. Zuletzt befand er sich von Dezember 1996 bis März 2000 durchgehend in einer Klinik für Psychiatrie, Neurologie und Rehabilitation. Die Beklagte übernahm nach Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) die dort angefallenen Kosten der stationären Behandlung bis einschließlich 11. März 1997 und lehnte weitere Zahlungen mit der Begründung ab, dass der Zustand des Versicherten in der Folgezeit entgegen der Einschätzung des verantwortlichen Abteilungsarztes keine Krankenhausbehandlung mehr erfordert habe. Für den Klinikaufenthalt ab 12. März 1997 trat daraufhin der Kläger als Kostenträger ein.

Mit seiner Klage hatte er vor dem Großen Senat des BSG keinen Erfolg, weil dieser es nach dem Beweisergebnis als erwiesen ansah, dass eine pflegerische Behandlung im Rahmen der Unterbringung im Vordergrund gestanden; die notwendige ärztliche Behandlung in Gestalt einer Verlaufskontrolle und einer fortlaufenden, im Wesentlichen gleichbleibenden medikamentösen Therapie hätte hingegen auch ambulant, beispielsweise im Rahmen der Unterbringung in einer heilpädagogischen Ein-richtung, erfolgen können.

(Bundessozialgericht - Großer Senat - Beschluss vom 25.09.2007 - Az.: GS 1/06)
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
 
Rechtsanwälte
Dr. Rasel + Kollegen
Königstraße 23, 01097 Dresden
Tel.: 0351/808130
Fax: 0351/8081340
Email: rara.dresden@t-online.de
Internet: www.rara.de
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Zum Anfang gehen Neues Thema
Powered by FireBoarddie neusten Beiträge direkt auf Ihrem Desktop erhalten

CMB Zierz & Klügel GbR

EDV Systemhaus für Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und den Mittelstand.

Nagelkauer Therapie in Dresden

Nagelkauer leiden unter dem Erscheinungsbild ihrer Hände und schaffen es oft nicht damit aufzuhören. Wir können Ihnen proffesionell Helfen.  Erfahrungen belegen, dass ein Besuch im Nagelstudio und schöne Nägel ein besonderer Anreiz sind, die Nägel regelmässig zu Pflegen und vom "knabbern" loszukommen.
Nagelstudio Dresden. Creative Naildesign

Status Center

Aktuell 22 Gäste online
validation RSS Feed Section 508 css valid xhtml valid