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THEMA: Anspruch auf Krankengeld für Rentner
#85
RaRa (Benutzer)
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graphgraph
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Anspruch auf Krankengeld für Rentner
Rentner sind nach Auffassung des Bun-dessozialgerichts (BSG) nur dann mit Anspruch auf Krankengeld versichert, wenn sie bei Entstehen des Krankengeld-Anspruchs aus einer neben dem Rentenbezug ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben, das der Beitragsberechnung unterlag.

Die Beteiligten stritten über drei Instanzen über die Gewährung von Krankengeld (Krg).
Der 1958 geborene Kläger, der an Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule litt und seit 1997 laufend Rente wegen Berufsunfähigkeit bezog, war vom 1.7.2002 bis 31.5.2003 bei einem Pflegedienst versicherungspflichtig beschäftigt und Mitglied der beklagten Krankenkasse. Der Neurologe und Psychiater Dr. H. bescheinigte ihm Arbeitsunfähigkeit (AU) vom 22.4. bis Samstag, 31.5.2003 (Diagnosen: Somatisierungsstörungen, Radikulopathie), weswegen der Kläger Entgeltfortzahlung seines Arbeitgebers bis 31.5.2003 erhielt. Nach seiner Einlassung bemühte sich der Kläger am 30.5.2003 (Freitag) bei Dr. H. um eine Verlängerung der Krankschreibung, erhielt jedoch keinen zeitnahen Termin. Am 2.6.2003 (Montag) attestierte ihm der Nervenarzt S. rückwirkend ab 1.6.2003 AU (Diagnose: Spinalkanalstenose). AU-Folgebescheinigungen reichen bis 5.12.2003.

Die Beklagte lehnte die vom Kläger begehrte Krg-Gewährung ab 1.6.2003 ab, weil seine ursprüngliche AU mit dem 31.5.2003 geendet habe und die danach festgestellte AU ein neuer Leistungsfall sei. Am 1.6.2003 sei er wegen seines Rentenbezugs Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gewesen, welche aber kein Krg umfasse.

Das Sozialgericht (SG) hat die Klage abgewiesen: Ein neuer Krg-Anspruch des Klägers hätte erst wieder am 3.6.2003 entstehen können, sodass seine Mitgliedschaft als Beschäftigter nicht am 1. und 2.6.2003 erhalten geblieben sei (§ 46 Satz 1 Nr. 2, § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Ansprüche aus § 19 Abs. 2 SGB V seien gegenüber der KVdR nachrangig.

Nachdem das Landessozialgericht (LSG) die Beklagte unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung verurteilt hatte, dem Rentner Krg vom 1.6. bis 5.12.2003 zu gewähren, stellte das BSG das erstinstanzliche Urteil wieder her und wies die Klage endgültig ab.

(Bundessozialgericht - B 1 KR 8/07 R - Urteil vom 26.06.2007)
 
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Anspruch auf Krankengeld für Rentner
RaRa 14.01.2008 22:45
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