Anmelden
 
EDV Systemhaus arrow Unternehmen arrow AGB CMB Dresden

Ein ärztliches Programm!

screenshotDie TurboMed EDV GmbH bietet seit Gründung der Firma eine der erfolgreichsten elektronischen Praxislösungen Deutschlands. Mit über 19.000 Kunden bundesweit gehört TurboMed zu den führenden Unternehmen in der Branche der Praxisverwaltungssysteme.

AIS TurboMed - Das praxisnahe Praxisprogramm.
AIS TurboMed - Einfach Kollegial!
Modernste IT-Technologie auch in Ihrer Praxis.

weiter lesen...
PDF Drucken E-Mail

CMB Dresden - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Verkauf und Anlieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen, Ausweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit, kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden. Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Lieferverträge werden von uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Aufträge zu streichen und die geleistete Tätigkeit in den Ursprung zurückzusetzen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR eine Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Neuberechnungen. Die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR behält sich vor, einen Vertrag mittels Rechnung zu bestätigen. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Transport, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer am Standort der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR, Dresden. Für alle Lieferungen bleibt Zahlung ohne Abzug ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR an die in Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen berechtigen die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR, nach Mitteilung an den Kunden, zu einer Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Die Preisveränderung während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR zur Preisanpassung.

4. Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform, Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc. gleich ob diese im eigenen Bereich, dem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, in diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Terminstorno

Wird vom Auftraggeber nicht spätestens 48 Stunden vor vereinbarter Leistung ein vereinbarter Termin abgesagt, so ist die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 200€ zu berechnen.

6. Anlieferung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware von der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR beim Kunden übergeben worden ist. Die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendung an die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR sowie die gesamten Transportkosten.


7. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Angabe per Verrechnungsscheck, Nachnahme, oder per einmaligem Auftrag zur Abbuchung vom Konto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst nur auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig innerhalb 8 Tagen festgestellt wurden, oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich Hard-, Software und Dienstleistungen innerhalb acht Tagen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR zum sofortigen Rücktritt vom weiteren Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR ist berechtigt Ihre Forderungen abzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt und Dienstleitung

8a) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen, Dienstleistungen, sowie noch offene Rechnungsbeträge irgend welcher Art bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

8b) Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt ausschließlich in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vernichtet oder verbunden, so tritt auch der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen, mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

8c) Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Pfändungsprotokollabschrift zu übersenden.

8d) Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein - gleich in welchem Zustand - so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, einschließlich Gewinnspanne, an uns ab. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und / oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf die Höhe des von uns dem Käufer in Rechnung gestellten Wertes. Der Käufer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für uns, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr, einzubeziehen, allerdings nur solange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unseres Rechts erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

8e) Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach Wahl frei.

9. Gewährleistung

Wir gewähren, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist für Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferung an den Besteller. Für Fremdsoftware, die nicht durch uns entwickelt oder programmiert sondern nur geliefert wird, gelten einzig die jeweils gültigen Lizenz- und Haftungsvereinbarungen des jeweiligen Herstellers, die der Kunde in der Regel durch Öffnung der Datenträgerverpackung oder durch Registrierung beim Hersteller anerkennt. Generell bedürfen alle Änderungen der Gewährleistung der Schriftform. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruchs an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Hardware, nicht auf Software. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltenden Gewährleistungsfrist.
Bei dreifach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Käufer ein uneingeschränkter Kaufrücktritts- bzw. Minderungsanspruch zu. Gewährleistungsansprüche verjähren eine Woche nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten. Bei Selbsteinbau, oder Installation einer Soft-, bzw. Hardware, wird eine Garantie nur bei entsprechendem Sachkundenachweis übernommen. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den im Zusammenhang zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als Verschleißteile gelten unter anderem Geräte zur Luftzirkulation (Lüfter) oder auch sämtliche filternden Bauteile.

10. Softwarelieferung

Soweit Softwareprogramme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte, oder Raubkopien (unerlaubte Benutzung einer geliehenen, gemieteten, oder Leasingsoftware), haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR stellt ihre Kundenbeziehung sofort ein und behält sich vor, entsprechende Schritte diesbezüglich einzuleiten.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. CMB Zierz & Klügel GbR und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitlich internationale Kaufrecht (EKS, EKAG,

jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person öffentlichen Rechtes oder des öffentlichen Sondervermögens ist, wird das zuständige Amtsgericht für Dresden als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

12. Datenschutz

Die ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

13. Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR nur, wenn ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Befindet sich der Abnehmer mit der ihm obliegenden Leistung im Verzug, so kann die Fa. CMB Zierz & Klügel GbR nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Bewirkung der relevanten Leistung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Als Schadensersatz werden 10% vom Auftragswert pauschal festgesetzt.

Stand 01.August 2002

© CMB Zierz & Klügel GbR - Egon-Erwin-Kisch-Str. 13, 01069 Dresden – Tel. 0351 / 417260
 
< zurück   weiter >

CMB Zierz & Klügel GbR

EDV Systemhaus für Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und den Mittelstand.

Markenartikel günstig kaufen.

Shop by Lamouro ist Themen- und Produktübergreifend nicht auf ein spezielles Sortiment festgelegt. Im Angebot befinden sich Markenparfüme für Damen und Herren zu Dauertiefpreisen. Sie finden technische Artikel neben Bettwäsche und speziell für Sie ausgesuchten Genussmitteln. Unser Angebot ist wechselnd, schauen Sie öfter einmal herein.

Status Center

Aktuell 10 Gäste online
validation RSS Feed Section 508 css valid xhtml valid